Herzlich willkommen auf der Internetseite des Marktes Gößweinstein
Dieses Lied wird nach einer Weise gesungen, die an die Alpenlieder anklingt. Der Verfasser wie der Erfinder der Melodie sind unbekannt.
Bio-Einkaufsführer der Fränkischen Schweiz
Wir sind Teil der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz und arbeiten gemeinsam daran, dass Produktion, Vermarktung und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel steigt.
Lernen Sie unsere heimischen Bio-Erzeuger kennen. Hier geht es zum Bio Einkaufsführer der Fränkischen Schweiz.
Jahresschlusskonzert
Am Montag, 30. Dezember 2024, 18.00 Uhr, findet in der Basilika Gößweinstein das traditionelle Jahresschlusskonzert statt. Auf dem Programm steht ein festliches Konzert für Trompeten, Pauken und Orgel. Die Ausführenden sind das Ensemble „Bavarianbrass“, bestehend aus Benjamin Sebald, Florian Zeh, Volker Hemmerdinger, Sergey Storozhenko, Christoph Günther und Georg Schäffner. Auf dem Programm stehen Werke von Johann Sebastian Bach, Georg Friedrich Händel, Edward Elgar u. a.
Vorbestellung der Karten beim Markt Gößweinstein – Tourist-Info (Mail: infogoessweinstein.de), im Klosterladen Gößweinstein (Advents-Wochenenden) zu 15,-- € (Schüler/Studenten: 10,-- €) und an der Abendkasse (ab 17.00 Uhr).
Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für die Doppelsporthalle des Schulverbandes Gößweinstein
(Sporthallengebührenordnung)
§ 1
Änderung der Gebührenhöhe
§ 2 der Gebührenordnung erhält folgende Fassung:
Die Gebühr bemisst sich im Kalenderjahr je Halleneinheit (Einfachhalle) wie folgt:
1. Nutzung für den regelmäßigen Vereinssport (Dauernutzer) je Nutzungsstunde (60 min):
vom 01.01. bis 30.04. 20,- € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09. 10,- € zzgl. MwSt.
vom 01.10. bis 31.12. 20,- € zzgl. MwSt.
2. Nutzung durch die Gemeinde Obertrubach (Grundschule Bärnfels) je Doppelnutzungsstunde (90 min):
vom 01.01. bis 30.04. 17,54 € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09. 8,77 € zzgl. MwSt.
vom 01.10. bis 31.12. 17,54 € zzgl. MwSt.
3. einmalige Nutzungen:
für Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern: 350,- € zzgl. MwSt. je Halleneinheit
für Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder: 200,- € zzgl. MwSt. je Halleneinheit
für Sportveranstaltungen:
vom 01.01. bis 30.04. 100,- € zzgl. MwSt.
vom 01.05. bis 30.09. 50,- € zzgl. MwSt.
vom 01.10. bis 31.12. 100,- € zzgl. MwSt.
je zusätzlichem Tag für des Auf- bzw. Abbaus, welcher ansonsten durch anderweitig außerschulische Nutzung genutzt wird: 100,- € zzgl. MwSt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft.
Gößweinstein, 26.03.2024
Schulverband Gößweinstein
Hanngörg Zimmermann
Schulverbandsvorsitzender
BEKANNTMACHUNGSVERMERK:
Die Sporthallenbenutzungsordnung wurde durch Abdruck im Amtsblatt des Marktes Gößweinstein am 26.04.2024, Nr. 9/2024, amtlich bekanntgemacht.
Gößweinstein, den 26.04.2024
Markt Gößweinstein
i. A.
Merz
Informationen zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025
Seit dem 21.10.2024 hat der Versand der ersten Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 begonnen. Da die Bearbeitung derzeit noch andauert, können nicht alle Bescheide auf einmal verschickt werden. Es kann deshalb der Fall sein, dass Steuerschuldner, für die mehrere Aktenzeichen geführt werden, nicht alle Bescheide geleichzeitig erhalten.
Aufgrund mehrfacher Nachfrage möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass auch bei Bescheiden, gegen die Sie bereits Widerspruch beim Finanzamt eingelegt haben, die Bearbeitung seitens des Finanzamtes noch andauern kann. Auch bei Änderungen wie zum Beispiel durch Veräußerung und Übergabe von Grundstücken bitten wir Sie noch um etwas Geduld, bis Sie den entsprechenden Änderungsbescheid erhalten. Solange uns kein neuer Grundsteuermessbescheid seitens des Finanzamtes vorliegt, bleibt der bisherige Grundstückseigentümer Schuldner. Eine abweichende Festsetzung ist nicht möglich.
Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Forchheim. Der Markt Gößweinstein kann hieran keine Änderung vornehmen.
Bitte beachten Sie zudem, dass aufgrund der Grundsteuerbescheide für 2025 noch keine Zahlung zu leisten ist. Gemäß Ihrem Grundsteuerbescheid können Sie die Fälligkeiten für die Zahlungen entnehmen. Diese sind zum 15.02., 15.05,. 15.08., und 15.11.
Gößweinstein, 04.11.2024
Markt Gößweinstein
Julia Teufel
Steueramt
- Information Grundsteuerbescheide 2025.pdfErlass neuer Grundsteuerbescheide zum 01.01.2025 aufgrund der Grundsteuerreform
Verkehrseinschränkungen im Markt Gößweinstein
Durch die Kanalsanierung in Gößweinstein und den Glasfaserausbau im Markt Gößweinstein sind aktuell viele Verkehrseinschränkungen gegeben. Damit wir Sie übersichtlich auf dem Laufenden halten können, haben wir eine neue Rubrik "Verkehrseinschränkungen" eingerichtet. Hier finden Sie alle Verkehrseinschränkungen für alle Ortsteile.
Wir bitten um Verständnis für die Einschränkungen/Beeinträchtigungen.
Infobroschüre zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit
Im folgenden Link finden Sie eine Infobroschüre für Betroffene zum Thema Wohnungslosigkeit für die Stadt und den Landkreis Forchheim.
Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt
Bei Fragen wählen Sie die 115 oder wenden sich an:
Markt Gößweinstein, Passamt, Burgstraße 8, 91327 Gößweinstein
Telefon: 09242 980-11 oder E-Mail: bruettinggoessweinstein.de
Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App
Ausgenommen sind Behringersmühle, Gößweinstein, Leutzdorf!
Schäden oder Störungen an Straßenlampen über die Bayernwerk Straßenbeleuchtungs-Störungsmelder-Web-App melden
Defekte Straßenbeleuchtungen können ab sofort direkt über das Smartphone an den Markt Gößweinstein gemeldet werden.
Die Web-App erreichen Sie direkt über den untenstehenden Link oder durch Scannen des QR-Codes.
Zur leichteren Verwendung kann die Web-App als Lesezeichen gespeichert oder auf dem Homescreen des Smartphones abgelegt werden.
Link: https://energieportal.bayernwerk.de/schadensmelder/reporting/09474129
Das Melden von Straßenbeleuchtungsschäden erfolgt ganz einfach über die Auswahl der
- Brennstellennummer, die auf jedem Lampenmasten aufgeklebt ist,
- sowie der Nennung eines Schadenstypens.
- Alternativ besteht die Möglichkeit, die defekte Lampe über die Kartenfunktion auszuwählen.
Haben Sie auf Ihrem Smartphone die GPS-Funktion aktiviert, wird Ihnen der Standort der Straßenlampe direkt in der Karte angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Straßenbeleuchtungs-Störungsmeldungen zu den üblichen Bürozeiten gelesen werden.
Ist Gefahr in Verzug, sollten Sie umgehend den zuständigen Netzbetreiber telefonisch informieren. Störungsnummer Strom: 0941-28 00 33 66
Sprechtage des Sozialverbandes VdK Bayern in Gößweinstein
Bitte wenden Sie sich an den VdK-Kreisverband Forchheim.
Tel. 09191 9782500
Bundesamt für Justiz
Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Mitgliedschaften
Wirtschaftsband A9
Die Gemeinde Gößweinstein ist Mitgliedsgemeinde im "Wirtschaftsband A 9 Fränkische Schweiz".
Genussregion Oberfranken
Wir sind Partner der Genussregion Oberfranken.
Metropolregion Nürnberg
22 Landkreise und 11 kreisfreie Städte arbeiten partnerschaftlich zusammen und ergeben so die Metropolregion Nürnberg.
Landschaftspflegeverband (LPV) Forchheim
Die Gemeinde Gößweinstein ist Mitglied des LPV Forchheim. Dem LPV ist der Erhalt, die Pflege und die Entwicklung unserer einzigartigen Natur- und Kultur-
landschaft ein besonderes Anliegen.
Fränkische Schweiz-Verein e.V.
Der Fränkische Schweiz -Verein ist der Heimatverein der Region. Der Markt Gößweinstein ist Mitglied des Vereins.
Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst
Der Markt Gößweinstein ist Mitgliedsgemeinde im Verein Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst.