Hebesätze, Abgaben und Gebühren
Die Angabe der Steuer- und Beitragssätze stellt nur eine Kurzinformation dar. Maßgebend für die Erhebung sind die jeweils gültigen Satzungen & Verord-
nungen. Diese liegen in der Verwaltung zu jedermanns Einsicht auf.
Stand: 2023
Gewerbesteuer | 380 v. H. | seit 2005 |
Grundsteuer A | 480 % | seit 1999 |
Grundsteuer B | 480 % | seit 1999 |
Hundesteuer (1. Hund) | 60,-- Euro/Jahr | seit 2021 |
Hundesteuer (2. Hund) | 80,-- Euro/Jahr | seit 2021 |
jeder weitere Hund | 120,-- Euro/Jahr | seit 2021 |
Kanaleinleitungsgebühr Allersdorf | 4,90 Euro/cbm | seit 2021 |
Kanaleinleitungsgebühr übrige Orte | 3,00 Euro/cbm | seit 2017 |
Kurbeitrag
Kurgebiet
Kurgebiet ist das gesamte Marktgemeindegebiet Gößweinstein.
Höhe des Kurbeitrages
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.
pro Tag / Person ab Vollendung 14. Lebensjahr | 1,00 Euro | seit 01.01.2013 |