Breitbandausbau im Markt Gößweinstein im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Der Markt Gößweinstein beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Der Markt Gößweinstein hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Oberfranken erhalten.
Förderschritt 5: Auswahlentscheidung Bekanntmachung
Bekanntmachung des Marktes Gößweinstein bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Der Markt Gößweinstein führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Link zu den Vergabeunterlagen:
https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18486585553-257171bfa58c22e5“
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis
Der Markt Gößweinstein hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 2: Zusätzliche Markterkundung - Bekanntmachung
Der Markt Gößweinstein ermittelt im Rahmen einer weiteren Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Gößweinstein bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 25.03.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung der Markterkundung
Karte der Ist-Versorgung vor Markterkundung 2
(Es handelt sich bei dem PDF um eine sehr detaillierte Karte mit der Möglichkeit sehr stark zu vergrößern. Wir empfehlen die Karte mit der rechten Maustaste "Ziel speichern unter ..." auf der Festplatte zu speichern und dann mit dem Acrobat Reader o.ä. zu öffnen. Die Darstellung direkt im Browser kann lange Ladezeiten erzeugen.)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung
Der Markt Gößweinstein ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt.
Der Markt Gößweinstein bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 28.05.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Frist zur Beteiligung an der Markterkundung wird bis zum 23.06.2021 verlängert.
Bekanntmachung der Markterkundung (pdf)
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat der Markt Gößweinstein für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Peter Thiem unter thiemgoessweinstein.de.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (pdf)
(Es handelt sich bei dem PDF um eine sehr detaillierte Karte mit der Möglichkeit sehr stark zu vergrößern. Wir empfehlen die Karte mit der rechten Maustaste "Ziel speichern unter ..." auf der Festplatte zu speichern und dann mit dem Acrobat Reader o.ä. zu öffnen. Die Darstellung direkt im Browser kann lange Ladezeiten erzeugen.)
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Breitband-Internet (Schnelles Internet) / Höfeprogramm
Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09.07.2014, geändert durch Bekanntmachung vom 20. Juni 2017
Ansprechpartner:
Herr Peter Thiem, Telefon: 09242 980-20
Modul 1:
Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung
Veröffentlicht am 27.09.2017
Bestandsaufnahme vor der Markterkundung
Bestandsaufnahme Karte
Modul 2:
Bekanntmachung der Markterkundung
Veröffentlicht am 27.09.2017
Modul 4:
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
Veröffentlicht am 23.01.2018
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Anlage zur Bekanntmachung Auswahlverfahren
Adressen Höfeprogramm
Modul 5:
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Veröffentlicht am 03.09.2018
Modul 6:
Der Markt Gößweinstein hat am 03.12.2018 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken bezüglich der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern erhalten.
Modul 7:
Stellungnahme des Marktes Gößweinstein bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur
Veröffentlicht am 19.01.2021